Geschäftsbedingungen (AGB) – Bereich Haushaltswerbungpdf-icon-bd532bfff9a76c44d0f1a1249c36bc01

1. Angebotene Preise sowie alle anderen …
… Abmachungen zwischen Auftraggeber und uns als Verteilfirma erlangen erst Verbindlichkeit durch
unsere Auftragsbestätigung. Preisangebote werden in Euro angegeben und sind bis zur Auftragsbestätigung freibleibend. Sollte der Auftraggeber einen erteilten Auftrag oder Teile eines erteilten Auftrages nicht spätestens 5 Werktage vor Auftragsausführung stornieren, sind wir berechtigt, ohne Einzelnachweis eine Aufwandspauschale in Höhe von 10% des Auftragswertes zu erheben.

2. Die Preise für Verteilungen von Werbematerial …
… aller Art, wie Handzettel, Prospekte, Broschüren, Kataloge, Werbekarten, Werbebriefe, Werbezeitungen, Warenproben oder andersartige Werbesendungen werden jeweils per Tausend Stück angegeben und berechnet. Die Preise werden nach Format und Gewicht der Werbesendungen sowie nach der Aufgabenstellung, der Verteilart und der Bebauungsstruktur der Verteilgebiete kalkuliert. Überschreitet die Werbesendung das im Auftrag
vereinbarte Format oder Gewicht, oder die Verteilart oder das Verteilgebiet die vereinbarte Aufgabenstellung, so ist ein neuer Preis zu vereinbaren.

3. Die Rechnungslegung erfolgt nach Abschluss …
… einer Aktion als Gesamtrechnung oder als wöchentliche Teilrechnung. Die Rechnungsbeträge sind nach Erhalt der
Rechnung netto Kasse sofort fällig. Etwaige Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsdatum schriftlich geltend zu machen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 9% berechnet. Die weitere Ausführung des laufenden Auftrages kann von uns bis zur Bezahlung zurückgestellt und für die noch
verbleibende restliche Ausführung des Auftrages Vorauszahlung verlangt werden.

4. Wir haften für die sorgsame Lagerung und …
… Behandlung der Werbesendungen in unseren Räumen. Kosten entstehen dem Auftraggeber durch diese Lagerung nicht, es sei denn, der Verteiltermin wird verschoben, so dass die disponierten Lagerflächen durch dieses Werbematerial blockiert würden. Sollte der Auftraggeber den Liefertermin für einen erteilten Auftrag (3 Werktage vor Verteilbeginn) nicht einhalten und kann der Auftrag dadurch nicht durchgeführt werden, sind wir berechtigt, ohne Einzelnachweis eine Aufwandspauschale in Höhe von 10% des Auftragswertes zu erheben.

5. Der Auftraggeber haftet für Art und Inhalt der …
… Werbesendung, insbesondere für den textlichen und bildlichen Inhalt von Drucksachen sowie die Substanz der Warenproben. Eine Haftung unsererseits wird ausgeschlossen.

Wir sind berechtigt, die Verteilung von Prospekten oder anderen Werbesendungen wegen Beanstandungen der Form (aus technischer Sicht) abzulehnen. Dieses kann auch im Rahmen eines Gesamtauftrages für Teilverteilungen geschehen. Verteilaufträge hinsichtlich Werbesendungen, die gegen bestehende Gesetze verstoßen, werden nicht durchgeführt.

6. Wir übernehmen keine Haftung für einen …
… durch die Werbung erhofften, aber nicht eingetretenen Erfolg.

7. Später als drei Werktage nach dem Verteiltermin … 
… bei WAIK eintreffende Reklamationen zu Verteilungen können durch WAIK nicht mehr bearbeitet werden und berechtigen den Auftraggeber nicht zu Rechnungskorrekturen bzw. -stornierungen.

8. Die WAIK setzt ggf. zur Auftragsdurchführung
… auch andere Agenturen und deren Subunternehmer ein. Dies wird aus logistischen und auch kostenrentablen
Überlegungen notwendig, speziell bei überregionalen Aufträgen in anderen Bundesländern oder EU-Staaten.

9. Bei höherer Gewalt, Streiks, unverschuldeten …
… Verzögerungen, z.B. bei Betriebsstörungen gleich welcher Art, haften wir nicht. Des weiteren entfällt eine Haftung für die Minderung des Verteilgutes bei Schäden durch Brand, Bruch und Versand. Ebenso für Schäden, die durch Witterungseinflüsse oder durch Dritte verursacht werden. Das Werbematerial ist für die Dauer der Lagerung
in unserem Hause versichert.

10. Änderungen und Nebenabreden haben nur in … 
… schriftlicher Form Gültigkeit.

11. Einmal von uns bekannt gegebene … 
… Geschäftsbedingungen haben bei Dauer- oder Folgeaufträgen auch dann verbindliche Gültigkeit.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Illmenau.

Stand Illmenau 12/2015